15. hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten ermutigt werden müssen, den sozialen Aspekten von Behinderungen wesentlich mehr Aufmerksamkeit zu schenken; vertritt die Auffassung, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen unterstützten Beschluss
fassungsmechanismus notwendige Voraussetzung für die Möglichkeit des Einzelnen könnte, seine Bürgerrechte auszuüben; fordert die M
itgliedstaaten auf, Formen der Unterstützung wie z. B. individuelle Hilfe und weitere Dienste, durch die eine unabhängige Lebensführung begünstigt wird, so wei
...[+++]t wie möglich zu fördern, um die Unterbringung in Einrichtungen allgemein zugunsten anderer Formen der Unterstützung zu reduzieren; fordert die Kommission auf, eine eingehende Studie dieser Phänomene durchzuführen und die Gesellschaft dafür stärker zu sensibilisieren; hebt die Rolle der Freiwilligenarbeit als unverzichtbare Unterstützung für Menschen mit Behinderungen hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Initiativen und Unterstützungsprogramme fortzuführen und auszubauen;