Indem das Verhalten, unmittel
bar das Begehen von terroristischen Straftaten zu befürworten oder nicht, unter Strafe gestellt wird, erlaubt die angefochtene Bestimmung es der Person, die die Nachricht verbreitet oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, zu wissen, dass sie eine Straftat begeht, ungea
chtet dessen, ob in dieser Nachricht deutlich (unmittelbar befürworten) oder nicht (indirekt befürworten) ausgesagt wird, dass terroristische Straftaten begangen werden sollen, was
der Richter anhand ...[+++]aller Elemente der Sache beurteilen muss.