11. bedauert, dass die Kommission die Rating-Agenturen nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt reguliert hat, begrüßt jedoch ihren aktuellen Vorschlag; betont, dass mit diesem Vorschlag sichergestellt werden sollte, dass von den Rating-Agenturen verlangt wird, ihr
Ratinggeschäft von allen anderen Dienstleistungen (wie Beratungen über die Strukturierung von Transaktionen) zu trennen, die sie in Verbi
ndung mit allen von ihnen bewerteten Verbindlichkeiten bzw. Einrichtungen erbringen, und dass sie eine schlüssige und angemessene Ratingt
...[+++]erminologie verwenden und Transparenz, Klarheit und die Bereitstellung von Daten über komplexe Finanzprodukte fördern; vertritt die Ansicht, dass mit dem Vorschlag sichergestellt werden sollte, dass der Verbriefungs- und Ratingprozess nicht zu einer ungerechtfertigten Zunahme des Gesamtwerts des verbrieften Produkts über den Wert der zugrunde liegenden Aktiva hinaus führt, und dass von den Rating-Agenturen verlangt werden sollte, mehr Informationen zu liefern und einseitige Informationen und Unsicherheiten zu beseitigen bzw. abzumildern sowie Interessenskonflikte offen zu legen;