Zum Zwecke der Rahmenbedingungen, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, lassen sich
bei den Regulierungsagenturen unterscheiden: Agenturen mit Entscheidungsbefugnis, die u.a. ermächtigt sind, gegenüber Dritten bindende Rechtsakte zu erlassen, und Agenturen mit Unterstützungsfunktion, deren Aufgabe es ist, verschiedene Exekutivaufgaben zu erfuellen, d
amit die Kommission ihre Aufgaben wahrnehmen kann, ohne dass diese Agenturen jedoch über wirkliche Entscheidungsbefugnis ver
...[+++]fügen.