Durch die Aberkennung der Staatsangehörigk
eit kann gewährleistet werden, dass die Belgier, die ihre Staatsangehörigkeit weder
durch einen Elternteil, der zum Zeitpunkt ihrer Geburt Belgier war, noch
durch Anwendung von Artikel 11 des Gesetzbuches erhalten haben, die Pflichten einhalten, die jedem belgischen Bürger obliegen, und können diese Belgier von der nationalen Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sie
durch ihr Verhalten zeigen, dass sie nicht die Grundregeln des Zusammenlebens anneh
...[+++]men und die Rechte und Freiheiten ihrer Mitbürger auf schwerwiegende Weise verletzen.