Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einige Änderungen der Bez
iehung zwischen dem Euratom-Vertrag und den Unionsverträgen mit sich gebracht hat, insbesondere die Aufhebung des Artikels 305 des EG-Vertrags, nach dem der EG-Vertrag nicht die Bestimmungen des Euratom-Vertrags ändert, und die Ein
fügung des Artikels 106a in den Euratom-Vertrag, in dem es heißt, dass die Unionsverträge den Euratom Vertrag „nicht beeinträchtigen“, und einige Artikel des EUV und des AEUV aufgeführt sind
...[+++], die auch für den Euratom-Vertrag gelten.