Die vom Hersteller für den Typ des Antriebssystems angegebene Nutzleistung und höchste 30-Minuten-Leistung muss anerkannt werden, wenn sie bei Höchstleistung um nicht mehr a
ls ± 2 % und in den übrigen Punkten auf der Leistungskurve um nicht mehr als ± 4 % von den Werten abweicht, die vom technischen Dienst an dem zur Prüfung vorgeführten Antriebssystem gemessen wurden, wobei für die Motordrehzahl eine Toleranz von ± 2 % gilt, oder wenn sie nur innerhalb eines Motordrehzahlbereichs von (X1 min–1 + 2 %) bis (X2 min–1 – 2 %, wobei X1 Bei einem Zweistoffmotor sollte die vom Hersteller angegebene Nutzleistung die im Zweistoffbetrieb dieses M
...[+++]otors gemessene Leistung sein.