Da Personen, die wegen körperlicher Untauglichkeit von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurden, arbeiten dürfen, könnte der Umstand, dass dieses System der Versetzung in den Ruhestand wegen körperlicher Untauglichkeit ins Leben gerufen wurde, um Personen, die arbeitsunfähig geworden sind, ein Einkommen zu sichern, es nicht rechtfertigen, dass für diese Personen eine weniger günstige Regelung
des gleichzeitigen Bezugs gelten würde als diejenige, die der anderen Kategorie von Personen vorbehalten ist, die
aus einem von ihrem Willen unabhängigen Grund ...[+++]in den Ruhestand versetzt wurden.