(6a) Die Verpflichtung, alle allgemein zug
änglichen Dokumente weiterverwendbar zu machen und die Weiterverwendung von Dokumenten zu gestatten, deren Zugang nicht durch Zugangsregelungen der Mitgliedstatten eingeschränkt ist, sollte unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, der Achtung der Privatsphäre und des Schutze
s personenbezogener Daten auf der Ebene der Union im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht und unter dessen vollständiger Einhaltung gewährleistet werden, und zwar einschließlich der grenzüberschreitenden Weiterverwendun
...[+++]g von Daten.