E
s wird der Zusatz vorgeschlagen, daß „die Herstellung, der Verkauf
und die Verbreitung oder sonstige Formen des Handels mit kinderpornographischem Material und der Besitz solchen Materials mit Strafen bedroht sind“. Dennoch, „der für die Strafbarkeit erforderliche Unrechtsg
ehalt kann nur dort bestehen, wo der Besitz wissentlich oder gar absichtlich erlangt wi
rd oder willentlich aufrechterhalten ...[+++] wird“.