Da allerdings der Referenzsatz für harte Währungen durch eine Rallonge der Interbankzinsrate um 75 Basispunkte bestimmt wurde (140) und da die beiden Darlehen in USD einen mit LIBOR gekoppelten variablen Zinssatz hatten, ist die Kommission der Auffassung, dass es aufgrund der erwähnten Methode logisch ist, die Beihilfe auf
Basis des US LIBOR zuzüglich 475 Basispunkte zu berechnen (also US LIBOR zuzüglich 75 Basispunkte, woraus sich der Referenzsatz ergibt, zuzüglich Risikoprämienaufschlag zu 400 Basispunkten, was dem Risiko eines Darl
...[+++]ehens an HSY entspricht).