59. nimmt die Erklärung des tschechischen Parlaments vom 24. April 2002 und die der Regierung zur Kenntnis, dass au
f der Grundlage der Präsidentendekrete "keine neuen Rechtsbeziehungen entstehen können"; nimmt Kenntnis von der gemeinsamen Erklärung von Ministerpräsident Zeman und Kommissionsmitglied Verheugen; erwartet von der Tschechischen Republik, dass für den Fall, dass die gegenwärtige tschechische Rechtsordnung – z.B. auf Grund der Präsidentendekrete – immer noch diskriminierende Formulierungen enthält, die dem gemeinschaftlichen Besitzstand widersprechen, diese spätestens zum Zeitpunkt des EU-Beitritts bese
...[+++]itigt sind; wird seine endgültige Stellungnahme hierzu nach Erhalt des angeforderten externen Rechtsgutachtens abgeben;