die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die finanzielle
n Sanktionen straf- oder verwaltungsrechtlicher Art, die gegen juristische Personen verhängt werden, welche als für den Menschenhandel verantwortlich angesehen werden, auch die Einziehung und Beschlagnahme der aus dem Menschenhandel erzielten Einkü
nfte beinhalten, um vorrangig den Opfern für die von ihnen erlittenen wirtschaftlichen, physischen und psychischen Schäden Entschädigungs- und Wiedergutmachungsleistungen zukommen zu l
...[+++]assen;