In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung der Ansicht ist, dass die zusätzliche mit " *S37" gekennzeichnete und in dem geplanten industriellen Gewer
begebiet anwendbare Vorschrift die Einhaltung dieser Zielsetzung sichern kann, inde
m die Benutzung des neuen Gebiets auf die logistischen Aktivitäten beschränkt wird, die hautpsächlich dem Stras
senverkehr gewidmet sind, und in diesem Gebiet Betriebe zugelassen werden, die Hilfstä
...[+++]tigkeiten zugunsten der erstgenannten ausführen.