Da diese Angelegenheit in die Zuständigkeit der EU fällt, legte der Rat den
bei der IMO von den Mitgliedstaaten zu vertretenden Standpunkt fest und ermächtigte sie, im Interesse der Union
ihre Zustimmung zu erklären, durch den Code gebunden zu sein, mit dem Vorbehalt, dass er als Mindeststandard angesehen wird und nicht so auszulegen ist, als begrenze oder beschränke er die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Unionsrech
t in Bezug auf drei ausdrücklich genannte ...[+++]Punkte.