erinnert daran, dass eine endgültige Beilegung der ungelöste Konflikte in den unte
r die ENP fallenden Ländern noch aussteht, hebt hervor, dass solche Situationen ein Umfeld schaffen, in dem die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in den Konfliktregionen vernachlässigt wird, und dadurch auch die Gewährleistung und Achtung aller Rechte des Kindes erheblich behindert werden; fordert, dass die besondere Lage der Kinder und ihrer Familien in den Regionen in den ENP-Ländern, in denen es ungelöste Konflikte gibt, im Rahmen der von der Europäischen Unio
n in diesem Bereich ergriffenen ...[+++] Maßnahmen vorrangig behandelt wird;