U
m eine Anmeldung oder Eintragung für eine europäische Marke wirksam und effizient in eine
Anmeldung für eine nationale Marke umzuwandeln und dabei eine sorgfältige Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen sicherzustellen, sollte der Komm
ission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die formalen Anforderungen, die ein Antrag auf Umwandlung erfüllen muss, u
nd die Einzelheiten seiner Prüfung u ...[+++]nd Veröffentlichung spezifiziert werden.