a)der in Anhang I aufgeführten, vom
Sanktionsausschuss oder vom VN-Sicherheitsra
t benannten Personen oder Einrichtungen, die nach Feststellung des Sanktionsausschusses oder des VN-Sicherheitsrats an den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beteiligt sind oder diese, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, unterstützen, oder der
Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder der Einrichtungen, die sic
...[+++]h in ihrem Eigentum befinden oder, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, von ihnen kontrolliert werden.