48. verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Waffenstillstandsabkommen auf der Grundlage der Vereinbarung von Minsk, Bestand haben wird; unterstützt uneingeschränkt die Mission der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechtssituation und die Sonderbeobachtermission der OSZE für die Ukraine und fordert, dass Letztere gestärkt wird; betont seine ernste Sorge über das Schicksal der Menschen, die wegen des bewaffneten Konflikts in den südöstlichen Regionen zu Binnenvertriebenen geworden sind; ist nach wie vor besorgt über die Diskriminierung und die verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gegenüber der lokalen Bevölkerung der Krim und insbesondere der Krimtataren; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, alle etwaigen Bemühungen
...[+++] der Vereinten Nationen um die Bekämpfung der Straflosigkeit und um unabhängige Untersuchungen der gewaltsamen Vorfälle und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Gewalteinsatz gegen die Majdan-Demonstrationen, der Annexion der Krim und dem bewaffneten Konflikt in den südöstlichen Regionen zu unterstützen;