Das Partnerland rückübernimmt ebenfalls alle Drittstaatsangehörigen, die die
Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in dem ersuchenden Mitgliedstaat nicht
oder nicht mehr erfüllen, sofern nachgewiesen
oder gla
ubhaft gemacht ist, dass die betreffenden Personen unmittelbar und illegal nach einem
Aufenthalt bzw. einem Transit durch das Hoheitsgebiet dieses Landes
...[+++] in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats eingereist sind.