(7) Es ist zweckmäßig, dass sich die G
ültigkeit der durch diese Entscheidung festgelegten neuen Kriterien und die der früher durch die Entscheidung 98/94/EG festgelegten Krit
erien für begrenzte Zeit, höchstens jedoch für zwölf Monate, überlappt, damit den Unternehmen, denen das Umweltzeichen vor Erlass dieser neuen Entscheidung für ihre
Produkte verliehen worden ist, genügend Zeit bleibt, diese Produkte den neuen Kriterien anzupass
...[+++]en.