Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das Am
t gemeinsam mit den anderen Dienststellen der Kommission und den einzelstaatlichen Behörden im Beratenden Betrugsbekämpfungsausschuss bzw. i
n den verschiedenen Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, in denen der Beratende Ausschuss den Vorsitz [66] führt, die in den Regelungen vorgesehenen Mechanismen regelmäßig bewerten sollte, damit die Kommission besser beurteilen kann, ob Anpassungen [67] dahingehend erforderlich sind, dass der Arbeitsaufwand für die Mitgliedstaaten
...[+++] besser auf den tatsächlichen Informationsbedarf der Kommission, der Organe und der anderen Mitgliedstaaten abgestimmt wird.