(d) ein Verfahren enthalten sein, um sicherzustellen, dass alle Personen mit Interessen, die als Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit in Bezug auf einen Tagesordnungspunkt erachtet werden könnten, sich nicht an den Vorbereitungs-, Bewertungs- oder Zuschlagsverfah
ren für öffentliche Ausschreibungen beteiligen können, wenn sie Einrichtungen, bei denen es sich um mögliche Kandidaten für öffentliche Ausschreibungen handelt, besitzen oder mit diesen Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen haben oder derartige Einrichtungen
vertreten oder ein anderer möglicher ...[+++] Interessenkonflikt festgestellt wurde.