« Ich verpflichte mich, die Einhaltung der Verpflichtungen, die aus dem Erlass der Wallonischen Regieru
ng vom 20. Dezember 2007 über die Gewährung von Subventionen für die Anpflanzung und den Unterhalt von lebenden Hecken, von Obstgarten und von Baumreihen stammen, für d
ie Periode, die die Dauer der Bildung des dinglichen Rechts überschreitet, um eine Gesamtdauer von dreissig Jahren zu erreichen, zu gewährleist
...[+++]en».